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BGH, 11.05.2004 - 3 StR 143/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 StGB
Sicherungsverwahrung (Feststellung der Vorverurteilungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anordnung einer Sicherungsverwahrung für eine sogenannte Symptomtat
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1
Erforderlichkeit rechtskräftiger Vorverurteilungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87
Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 143/04
Nach dieser Vorschrift muß der Täter vor Begehung der abgeurteilten Tat bereits zweimal wegen einer sogenannten Symptomtat zu einer Einzelfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sein, wobei die erste Vorverurteilung bei Begehung der zweiten Vortat rechtskräftig gewesen sein muß (vgl. BGHSt 34, 321; 35, 6). - BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87
Verurteilung zu einer Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 143/04
Nach dieser Vorschrift muß der Täter vor Begehung der abgeurteilten Tat bereits zweimal wegen einer sogenannten Symptomtat zu einer Einzelfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sein, wobei die erste Vorverurteilung bei Begehung der zweiten Vortat rechtskräftig gewesen sein muß (vgl. BGHSt 34, 321; 35, 6).